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SG EK Karlsruhe, Mitgliedschaft
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Wie werde ich Mitglied
Sie dürfen zwei Übungseinheiten bei einer Gruppe Ihrer Wahl kostenfrei mittrainieren.
Wenn es Ihnen gefällt,
können Sie Mitglied bei uns werden.
Dazu bitte hier die INFO für neue Mitglieder und die Beitrittserklärung herunterladen (benötigt Acrobat Reader).
Die Beitrittserklärung gleich ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und abschicken an:
SG EK Karlsruhe e.V.
Geschäftsstelle
Alte Friedrichstr. 72
76149 Karlsruhe
Änderungen (z.B. Adresse, Kto-Nr.) und Austritt aus dem Verein
ebenfalls an die Geschäftsstelle schicken.
INFO für neue Mitglieder
(01.08.2011, PDF 429 KB)
Beitrittserklärung
(01.05.2010, PDF 238 KB)
Bankverbindung: Volksbank Karlsruhe, Konto-Nr. 9903, BLZ 661 900 00
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Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2005
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Jahresbeitrag in EUR |
pro Monat in EUR
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Ermäßigungsberechtigte |
90,00 |
7,50
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Ermäßigungsberechtigte |
60,00 |
5,00
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Erwachsene ohne Rezept |
156,00 |
13,00
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Erwachsene mit Rezept |
120,00 |
10,00
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Abteilung Kinder- und Jugendsport |
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Ermäßigungsberechtigte |
60,00 |
5,00
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Ermäßigungsberechtigte |
60,00 |
5,00
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Abteilung Gesundheitssport |
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Ermäßigungsberechtigte |
60,00 |
5,00
| |
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Fördernde Mitglieder |
12,00 |
1,00
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Offene Sportangebote |
5,00 EUR |
pro Übungseinheit
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Der Beitrag wird i.d.R. durch Bankeinzug erhoben. In Ausnahmefällen kann der Beitrag bis
1. Februar überwiesen werden. Falls zu diesem Termin noch keine Zahlung erfolgt ist, wird
ein Kostenbeitrag von 5,00 € je Rechnungsstellung bzw. Zahlungsaufforderung erhoben.
Familien
2 verheiratete Erwachsene und/oder mehrere Familienmitglieder bis 18 Jahre und/oder
ermäßigungsberechtigte Personen bis 26 Jahre mit jährlichem Ausbildungsnachweis. Paare in
eheähnlicher Gemeinschaft auf Antrag.
Ermäßigungsberechtigte
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ohne Ausbildungsnachweis, Erwachsene ab 19 bis 26 Jahre
in Ausbildung mit jährlichem Ausbildungsnachweis. Wehr-, Zivildienstleistende und Arbeitslose
auf Antrag. Ausbildungsnachweis bzw. Antrag muss bis 31.01. des Beitragsjahres vorgelegt werden.
Auszug aus der Satzung der Sportgemeinschaft Eichenkreuz Karlsruhe, § 3 Mitgliedschaft
... Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich für das laufende Geschäftsjahr am 1. Februar fällig. Die
erstmalige Beitragspflicht entsteht für neue Mitglieder am 1. des Monats der der Beitrittserklärung folgt
und ist für das Restjahr im voraus fällig.
c) Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, durch Ausschluss oder durch Tod. Der
Austritt kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen und ist 2 Monate vorher der Geschäftsstelle
schriftlich anzuzeigen. Das ausscheidende Mitglied ist verpflichtet, Beitragsrückstände oder sonstige
Forderungen des Vereins vor dem Ausscheiden zu begleichen.
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Impressum
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Kontakt
SG EK Karlsruhe e.V.
Geschäftsstelle
Alte Friedrichstr. 72
76149 Karlsruhe
Tel. 0721 705523
Fax 0721 788114
E-Mail
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